Kennzeichen in der DDR von 1953 bis 1990

Kennzeichen der DDR,
Kennzeichenpflichtig waren in der DDR alle Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³. Die Kennzeichen hatten die allgemeine Form ×× 00-01. Wenn im folgenden nicht explizit anders angegeben, befand sich auf den Kennzeichen schwarze Schrift (DIN-Engschrift) auf weißem Grund. Mit der Zunahme des Fahrzeugbestandes wurde ab Oktober 1974 zusätzlich die Form ××× 0-01 eingeführt. Der erste Buchstabe des Kennzeichens gab den Bezirk an, in dem das Fahrzeug zugelassen war. Die Buchstaben wurden dabei in Nord-Süd-Richtung von A bis Z vergeben. Einige Bezirke hatten dabei zwei verschiedene mögliche Buchstaben als Kennzeichen.

 

A

Bezirk Rostock

 

B

Bezirk Schwerin

 

C

Bezirk Neubrandenburg

 

D, P

Bezirk Potsdam

 

E

Bezirk Frankfurt (Oder)

 

H, M

Bezirk Magdeburg

 

I

Berlin, Hauptstadt der DDR (Ost-Berlin)

 

K, V

Bezirk Halle

 

L, F

Bezirk Erfurt

 

N

Bezirk Gera

 

O

Bezirk Suhl

 

R, Y

Bezirk Dresden

 

S, U

Bezirk Leipzig

 

T, X

Bezirk Karl-Marx-Stadt (Chemnitz)

 

Z

Bezirk Cottbus

Die Buchstaben G, J, Q und W wurden für die Bezirkskennzeichen nicht verwendet. Die Ziffernkombination „00-00" bzw. „0-00" wurde nicht vergeben. Allerdings gab es Suhler Kennzeichen mit den Buchstaben OO, was aufgrund der Ähnlichkeit mit den Ziffernglyphen wie 00 aussah.

Der zweite Buchstabe gab bei Kennzeichen mit drei Buchstaben und drei Ziffern den zulassenden Kreis (in alphabetischer Reihenfolge) an. Diese Art von Kennzeichen war für Motorräder nicht zulässig.

Die Vergabe der Erkennungsnummern bei Kennzeichen mit zwei Buchstaben und vier Ziffern war sehr komplex. Anhand von Zuteilungslisten des Ministeriums des Innern der DDR konnte jedes Kfz-Kennzeichen konkret einem Stadt- oder Landkreis zugeordnet werden. Diese Listen waren der Öffentlichkeit aber nicht zugänglich.

Der zweite Buchstabe war dabei jeweils verschiedenen Fahrzeugarten zugeteilt, diese jedoch in jedem Bezirk unterschiedlich zugeordnet. Mit den Zahlenreihen wurde dabei nochmals das System unterteilt. Die Buchstabenkombinationen mit den Zahlenreihen konnten über mehrere Kreise verteilt sein, wobei Kennzeichen doppelt vergeben wurden, dabei aber nur an verschiedenen Fahrzeugarten (Pkw, Lkw usw.). So konnte beispielsweise ein Motorrad im Kreis A das gleiche Kennzeichen haben wie ein Anhänger im Kreis B.

 

 

Kennzeichen der GST

Die Fahrzeugkennzeichen der Gesellschaft für Sport und Technik bestanden aus nur einem Buchstaben für den Bezirk, gefolgt von der üblichen Zahlenkombination. Es wurden gelbe Nummernschilder mit schwarzer Schrift verwendet.

 

 

Kennzeichen der Volkspolizei im Bezirk Potsdam

Die Kombination VA war der Nationalen Volksarmee vorbehalten, GT den Grenztruppen bzw. 1990 GS dem Grenzschutz. Die Deutsche Volkspolizei verwendete seit 1949 in übereinander gestalteter Form. Bei allen folgte eine ausschließliche Zahlenkombination. Bestimmte Kombinationen der normalen Kennzeichen waren zur Tarnung für Zivilfahrzeuge der Kriminalpolizei und für das Ministerium für Staatssicherheit reserviert.

Im Bezirk Neubrandenburg wurden die Kombinationen CC, CD, CY ebenfalls nicht zugeteilt, wegen der Kürzel für das Konsularische bzw. Diplomatische Korps. Auch in der DDR wurden die Kürzel „HJ", „KZ", „SA", und „SS", nicht vergeben. Der Buchstabe Q wurde im DDR-Kennzeichensystem weder als Zweit- noch als Drittbuchstabe verwendet.

Diplomatische Vertretungen und Konsulate verwendeten zweibuchstabige, mit einem C beginnende Kennzeichen mit weißer Schrift auf rotem Grund. Andere Ausländer nutzten dagegen zweibuchstabige, mit einem Q beginnende Kennzeichen mit weißer Schrift auf blauem Grund. Hierbei gab es den folgenden Schlüssel:

 

CC

Dienstfahrzeuge konsularischer Vertretungen und konsularischer Amtspersonen

 

CD

Diplomatische Vertretungen und deren Personal

 

CY

Fahrzeuge des technischen und administrativen Personals

 

QA

Ausländische Korrespondenten

 

QB, QX

Außenhandelsniederlassungen, Industrievertretungen und kommerzielle Büros

 

QC

Reisebüros, Fluggesellschaften und Kultur- und Informationszentren

 

QD

Sonstige

 

Letztes in der DDR zugelassenes Kennzeichen „DDR 2-10"
vom 30. September 1990

Das seit 1966 verwendete Zollkennzeichen bestand aus einer Ziffer, die den Zollbezirk angab, einem Bindestrich und vier weiteren Ziffern.

Im Zuge der Wiedervereinigung erfolgte ab 1991 die Zuteilung bundesdeutscher Kennzeichen. Kennzeichen nach DDR-Schema wurden noch bis zum 31. Dezember 1990 vergeben, mussten jedoch bis Ende 1993 umgetauscht werden.

Einige Schnitt Darstellungen

Original Rückleuchtenumbau von Sachsenring

Instandsetzen einer Trabant 601 L Karosserie.